1.
Ruhe bewahren
|
2.
Unfallstelle sichern
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3.
Erste Hilfe leisten
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Wichtig ist, als erstes anzuhalten und Ruhe zu bewahren. So können Sie sich leichter einen Überblick beschaffen und übersehen keine relevanten Details. | Schalten Sie die Warnblinkanlage an und ziehen Sie die Warnwesten an. Das Warndreieck muss mit einem ausreichenden Abstand zur Unfallstelle aufgestellt werden. Dieser richtet sich nach dem fahrenden Verkehr. Die empfohlenen Richtwerte: – Innerorts: ca. 50–60 Meter – Landstraße: ca. 100–150 Meter – Autobahn: ca. 150–400 Meter |
Wenn es Verletzte gibt, ist es essentiell erste Hilfe zu leisten und den Notruf über 110 (Polizei) oder über 112 zu wählen. Geben Sie hier alle relevanten Informationen an: – Wo hat der Unfall stattgefunden? – Wie viele sind verletzt? – Gibt es Schwerverletzte? Warten Sie auf eventuelle Rückfragen. Tipp: Auf der Autobahn befinden sich Notrufsäulen, die maximal 2 km von Ihnen entfernt sind. |
4.
Polizei rufen
|
5.
Beweise sammeln
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6.
Gutachten einholen
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Die Polizei sollte gerufen werden, wenn: – Personen verletzt sind – die Beweislage ungewiss ist – große Sachschäden vorliegen – die Beteiligten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen Beachten Sie aber, dass die Polizei nur Verkehrsverstöße aufklärt, nicht die Schadensersatzansprüche festlegt. |
Tauschen Sie Ihre Personalien mit den beteiligten Personen und notieren Sie sich alle wichtigen Begebenheiten zum Unfallhergang. Machen Sie auch Aufnahmen von der Unfallstelle und den betroffenen Fahrzeugen. Beziehen Sie in Ihre Fotos auch die Umgebung mit ein, da dies die Aufklärung der Situation erleichter. Unser Unfallpass ist dazu eine gute Hilfeleistung. Suchen Sie auch Augenzeugen und notieren sich Ihre Personalien. |
Wenn Sie der Unfallgeschädigte sind, haben Sie die freie Wahl des Gutachters. Hier kommen wir ins Spiel: Wir erstellen Ihnen ein qualifiziertes Gutachten für Ihr Fahrzeug. Auf Wunsch können wir gerne die komplette Abwicklung von der Beweissicherung bis zur Kommunikation mit der Werkstatt übernehmen – Einfach alles aus einer Hand! >> mehr erfahren |
7.
anfallende Kosten
|
8.
Schadensregulierung
|
|
Als Unfallgeschädigter müssen die Kosten des Gutachters, des Rechtsanwalts und der Werkstatt von der Versicherung der Gegenseite übernommen werden. | Nachdem das Gutachten vorliegt, kann die Reparatur des Fahrzeugs beginnen. |
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